Biometrische Zugangssysteme sind praktisch, sicher und modern. Doch sobald es um Gesichtserkennung oder Fingerabdrücke geht, stellen sich viele Entscheider dieselben Fragen. Wo landen diese Daten? Wie werden sie geschützt? Und wer darf sie überhaupt sehen? Diese Fragen sind berechtigt – und entscheidend für Vertrauen und Compliance.
Viele denken bei Gesichtserkennung an ein klassisches Foto. Doch das stimmt so nicht. Ein modernes System speichert keine Fotos, sondern mathematische Muster. Diese sogenannten Templates lassen sich nicht zurückrechnen. Niemand kann daraus ein Bild generieren. Das schützt die Privatsphäre – technisch und rechtlich.
Je nach System werden biometrische Daten lokal auf dem Endgerät gespeichert oder in einer verschlüsselten Cloud-Umgebung. In beiden Fällen gilt: Kein Dritter hat Zugang ohne Berechtigung. Selbst der Anbieter des Systems sieht die Rohdaten nicht. Das ist nicht nur gute Praxis – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Normalfall gibt es nur eine sehr begrenzte Zahl an autorisierten Administratoren, die bestimmte Aktionen durchführen können. Das heißt nicht, dass sie die Daten selbst sehen. Es bedeutet: Sie können Nutzer anlegen oder löschen. Ein echter Zugriff auf biometrische Templates ist weder nötig noch vorgesehen.
Viele Unternehmen unterschätzen die Datenschutzregeln rund um Biometrie. Doch die DSGVO ist hier klar. Biometrische Daten gelten als “besondere personenbezogene Daten”. Das heißt: Es braucht eine Einwilligung, eine klare Zweckbindung und transparente Aufklärung. Wer das beachtet, hat rechtlich nichts zu befürchten.
Am Ende zählt nicht nur die Technik. Wichtig ist, dass alle Beteiligten wissen, was gespeichert wird, wie, wo – und warum. Wer offen mit diesen Fragen umgeht, baut Vertrauen auf. Für Mitarbeiter, Partner, Kunden – und sich selbst.